REFERENZFÄLLE
Fall 01:
Streitgegenstand:
Unrealistische Zielvorgabe
Klageweg:
Außergerichtliche Einigung
Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Kündigung:
3 Jahre 6 Monate
Erstes Angebot des Arbeitgebers:
Erhöhung der Umsatzvorgabe um 73%
Erzielte Einigung:
Erhöhung der Umsatzvorgabe um lediglich 9%
Besonderheit:
Keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt
Fall 02:
Streitgegenstand:
Unrealistische Zielvereinbarung
Klageweg:
Außergerichtliche Einigung
Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Kündigung:
8 Jahre und 3 Monate
Erstes Angebot des Arbeitgebers:
Reduzierung des Kundenpotentials um 36 % bei gleichzeitiger Erhöhung der Umsatzziele um 12%
Erzielte Einigung:
Reduzierung des Kundenpotentials um nur 8 % ohne gleichzeitige Erhöhung der Umsatzziele
Besonderheit:
Keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt
Fall 03:
Streitgegenstand:
Vorzeitiger Ruhestand mit einem „Golden Handshake“
Klageweg:
Außergerichtliche Einigung
Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Kündigung:
23 Jahre und 9 Monate
Erstes Angebot des Arbeitgebers:
Kein Angebot, da es im Unternehmen keine Regelung für einen Vorruhestand gab
Erzielte Einigung:
Abfindung 11,5 Brutto-Monatsgehälter sowie 9 Monate bezahlte Freistellung
Besonderheit:
Nach Ablauf des Bezugs von Arbeitslosengeld nahtloser Übergang in den Ruhestand
Fall 04:
Streitgegenstand:
Personenbedingte Kündigung, Provisionsforderungen, Gehälter aus Annahmeverzugslohn
Klageweg:
Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht
Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Kündigung:
50 Monate
Erstes Angebot des Arbeitgebers:
5,5 Monatsgehälter
Erzielte Einigung:
16,9 Monatsgehälter Abfindung, Begleichung der Provisionsforderungen, Gehälter aus Annahmeverzugslohn
Besonderheit:
Keine
Fall 05:
Streitgegenstand:
Betriebsbedingte Kündigung, Provisionsforderungen, Gehälter aus Annahmeverzugslohn
Klageweg:
Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht
Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Kündigung:
30 Monate
Erstes Angebot des Arbeitgebers:
4,1 Monatsgehälter
Erzielte Einigung:
23,3 Monatsgehälter Abfindung, Begleichung der Provisionsforderungen, Gehälter aus Annahmeverzugslohn
Besonderheit:
Keine
Fall 06:
Streitgegenstand:
Betriebsbedingte Kündigung, Bonusforderungen, Gehälter aus Annahmeverzugslohn
Klageweg:
Arbeitsgericht
Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Kündigung:
108 Monate
Erstes Angebot des Arbeitgebers:
2,4 Monatsgehälter
Erzielte Einigung:
21,2 Monatsgehälter Abfindung, Begleichung der Bonusforderungen, Gehälter aus Annahmeverzugslohn
Besonderheit:
Vorübergehende Rückkehr an den Arbeitsplatz nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage
Fall 07:
Streitgegenstand:
Personenbedingte Kündigung, Provisionsforderungen, Gehälter aus Annahmeverzugslohn
Klageweg:
Arbeitsgericht
Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Kündigung:
27 Monate
Erstes Angebot des Arbeitgebers:
1,3 Monatsgehälter
Erzielte Einigung:
28,4 Monatsgehälter Abfindung, Begleichung der Provisionsforderungen, Gehälter aus Annahmeverzugslohn
Besonderheit:
Keine
Fall 08:
Streitgegenstand:
Betriebsbedingte Kündigung, Provisionsforderungen, Gehälter aus Annahmeverzugslohn
Klageweg:
Arbeitsgericht
Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Kündigung:
76 Monate
Erstes Angebot des Arbeitgebers:
4,1 Monatsgehälter
Erzielte Einigung:
15,9 Monatsgehälter Abfindung, Begleichung der Provisionsforderungen, Gehälter aus Annahmeverzugslohn
Besonderheit:
Freistellungszeitraum war nicht durchgängig, zwischenzeitliche Unterbrechung und an 3 Monaten Fortsetzung der Tätigkeit beim Arbeitgeber
Fall 09:
Streitgegenstand:
Verhaltensbedingte Kündigung, Bonusanspruch, Annahmeverzugslohn
Klageweg:
Arbeitsgericht
Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Kündigung:
36 Monate
Erstes Angebot des Arbeitgebers:
4 Monatsgehälter
Erzielte Einigung:
28 Monatsgehälter Abfindung, Begleichung der Bonusforderungen, Gehälter aus Annahmeverzugslohn
Besonderheit:
Keine
Fall 10:
Streitgegenstand:
Vorzeitiger Ruhestand mit einem „Golden Handshake“
Klageweg:
Außergerichtliche Einigung
Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Kündigung:
4 Jahre und 7 Monate
Erstes Angebot des Arbeitgebers:
Kein Angebot, da es im Unternehmen keine Regelung für einen Vorruhestand gab
Erzielte Einigung:
Abfindung 12 Bruttomonatsgehälter sowie 3 Monate bezahlte Freistellung. Im Anschluss 19 Monate Bezug von Arbeitslosengeld
Besonderheit:
Keine
Fall 11:
Streitgegenstand:
Provisionsforderungen
Klageweg:
Vergleich außergerichtlich
Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Kündigung:
21 Monate
Erstes Angebot des Arbeitgebers:
3,4 Monatsgehälter
Erzielte Einigung:
23,2 Monatsgehälter Abfindung, Begleichung der Provisionsforderungen
Besonderheit:
Keine
Fall 12:
Streitgegenstand:
Verhaltensbedingte Kündigung, Provisionsforderungen, Gehälter aus Annahmeverzugslohn
Klageweg:
Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht
Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Kündigung:
58 Monate
Erstes Angebot des Arbeitgebers:
1,4 Monatsgehälter
Erzielte Einigung:
17,9 Monatsgehälter Abfindung, Begleichung der Provisionsforderungen, Gehälter aus Annahmeverzugslohn
Besonderheit:
Vorübergehende Rückkehr an den Arbeitsplatz für 2 Monate nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage