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FRAGEN & ANTWORTEN

Wir möchten Sie umfassend informieren und haben daher häufig gestellte Fragen mit Antworten versehen. Nutzen Sie zusätzlich die Chance eines unverbindlichen Gespräches mit einem unserer Coaches - es wird sich für Sie persönlich auszahlen!

  • Wie steigert das We4You-Coaching bei Konflikten mit dem Arbeitgeber Ihre Erfolgschancen?
    Mehr als 90% der arbeitsgerichtlichen Verfahren werden durch einen Vergleich in der 1. Instanz beendet. Warum wird eine derart extrem hohe Anzahl der Verfahren frühzeitig durch einen Vergleich beendet? We4You gibt Ihnen eine aufschlussreiche Antwort auf diese interessante Schlüsselfrage. Lösen Sie den Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber professionell und ohne eigenes finanzielles Risiko: Sie zahlen nur dann an uns eine Erfolgsbeteiligung, wenn ein messbarer zusätzlicher Erfolg für Sie eingetreten ist und Sie Ihr Geld erhalten haben. We4You orientiert sich dabei ausschließlich an dem erzielten Mehrwert der erreichten Ergebnisse, statt Stunden und Tage zu verkaufen, denn ein Ergebnis wird nicht deswegen besser, weil es lange dauert.
  • Ist We4You-Coaching ein Ersatz für einen Anwalt?
    Nein, We4You-Coaching ist eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrem Anwalt. Durch den Einsatz von We4You wird die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt vereinfacht.
  • Kann ich mit We4You-Coaching zusammenarbeiten, obwohl ich schon einen Anwalt habe?"
    Ja, die Zusammenarbeit mit We4You-Coaching ist unabhängig von Ihrer Entscheidung für einen Anwalt.
  • Werden die Kosten für We4You-Coaching von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen oder kann ich die Kosten steuerlich geltend machen?
    Nein, die Kosten für das We4You-Coaching wird nicht von Ihrer Rechtschutzversicherung übernommen. Sie können die entstehenden Kosten jedoch in der Regel steuerlich als Werbungskosten absetzen. Konsultieren Sie hierzu Ihren Steuerberater.
  • Wann sollte ich idealerweise mit We4You-Coaching in Kontakt treten?
    So früh wie möglich. In aller Regel fällt es Ihnen auf, wenn sich im Umgang mit Ihnen etwas verändert und es sich für Sie unangenehm "anfühlt".
  • Wie sieht das Profil eines Idealkandidaten für das We4You-Coaching aus?
    Es gibt nicht "den" Idealkandidaten. Unsere Kandidaten kennzeichnet häufig, dass sie i.d.R eine längere Betriebszugehörigkeit und ein Jahresgehalt im sechsstelligen Bereich haben. Zudem sind sie mental und finanziell in der Lage, einen mehrmonatigen Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber durchzustehen.
  • Kann We4You-Coaching mir bei der Anwaltsuche behilflich sein?
    Ja, We4You-Coaching kann Ihnen bei der Suche eines Anwalts behilflich sein. Sehr gerne arbeiten wir jedoch auch mit dem Anwalt Ihres Vertrauens zusammen.
  • Besteht die Gefahr, dass mein Anwalt die Zusammenarbeit mit We4You-Coaching nicht für sinnvoll erachtet?
    Ja, bei einem Anwalt, der noch keine Erfahrung in der Zusammenarbeit und den Leistungen von We4You-Coaching gemacht hat, können zu Beginn durchaus Vorbehalte aufkommen. Diese Bedenken werden in der aktiven Zusammenarbeit jedoch schnell verworfen und auch Ihr Anwalt wird die Vorteile der Zusammenarbeit mit We4You-Coaching schnell zu schätzen wissen.
  • Kann mein Anwalt die Leistungen von We4You-Coaching mit übernehmen?
    Nein, die Leistungen der We4You Coaches sind geprägt durch jahrzehntelange Erfahrung in der Wirtschaft, mit einer ganzheitlichen Sicht auf Ihre Situation und den damit verbundenen gravierenden mentalen Herausforderungen. Deweiteren sieht das anwaltliche Portfolio die von We4You-Coaching vorgesehenen Leistungen nicht vor. We4You Coaches haben Ihre persönliche Ausnahmesituation selbst erlebt und ergänzen sinnvoll die juristische Beratung durch Ihren Rechtsanwalt.
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