DAS PROBLEM!
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Ein Konflikt mit einem Arbeitgeber unter Einbeziehung eines Rechtsanwalts endet sehr oft mit einem Vergleich.
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Aus unserer Sicht kann ein Vergleich vorteilhaft sein, da er Rechtssicherheit schaffen und Verfahren abkürzen kann.
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Die Vorteile aus einem Vergleich hängen jedoch sehr stark vom richtigen Zeitpunkt des Abschlusses sowie von der Faktenlage ab.
Im Jahr 2022 wurden vor den Arbeitsgerichten in Deutschland 168.600 Verfahren durch einen Vergleich erledigt. Lediglich 17.686 Verfahren endeten durch ein Urteil (Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 24.10.2023).
Weshalb enden die Verfahren zu über 90% durch einen Vergleich?
Die Antwort lautet: Es liegt am System und an den Interessen der Beteiligten.
Wird eine Kündigung angedroht oder ausgesprochen, stellt sich häufig die Frage nach einer möglichen Abfindungssumme. Die Höhe der Abfindungssumme ist in erster Linie eine Verhandlungssache und daher mit einem hohen Aufwand für die Erstellung von qualifizierten und überzeugenden Schriftsätzen verbunden.
Bei einer Kündigung beträgt der Gegenstandswert als Grundlage für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren ein Quartalsverdienst, entsprechend 3 Brutto-Monatsgehälter (Quelle: § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG).
Soll eine Rechtsangelegenheit durch einen Vergleich mit einer Abfindung beendet werden, bedarf es in aller Regel einer anwaltlichen Beratung, insbesondere über dessen Vor- und Nachteile.
Wichtig ist es, zu wissen:
Der beteiligte Rechtsanwalt hat keinen finanziellen Vorteil, wenn Sie eine Abfindung erhalten.
Anders als häufig vermutet, wirkt sich eine Abfindung nicht erhöhend auf das Einkommen Ihres Rechtsanwalts aus, da die Abfindung keinen Einfluss auf den für die Gebührenberechnung maßgebenden Gegenstandswert hat. Abfindungen erhöhen den Gegenstandswert nicht (Quelle: § 42 Abs. 2 GKG).
Ob Sie 0,00 Euro oder 500.000,00 Euro Abfindung bekommen, wirkt sich nicht auf den Geldbeutel Ihres Rechtsanwalts aus!
Bei Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses oder bei Kündigungen beträgt der Streitwert höchstens einen Vierteljahresbezug (Quelle: § 42 Abs. 2 GKG).
Hingegen erhöht sich die Gebühr Ihres Rechtsanwalts bei einem Vergleich um bis zu 114 %
aufgrund des durch den Vergleich entstehenden Anspruchs auf eine zusätzliche Einigungsgebühr.
Die zusätzliche Einigungsgebühr erhält der Rechtsanwalt unabhängig von seinem geleisteten Arbeitsaufwand. (Quellen: §2 Abs.2 RVG iVm. VV Nr. 1000 ff)
Bei einer Beendigung der Rechtsangelegenheit durch ein Urteil hat der beteiligte Rechtsanwalt keinen Anspruch auf eine zusätzliche Einigungsgebühr, obwohl der Rechtsanwalt bis zu einem Urteil durch ein Arbeitsgericht regelmäßig einen sehr hohen zeitlichen Arbeitsaufwand zu leisten hatte.
(Quelle: Anlage Berechnung mittels Juris, Deutscher Anwaltsverein).
Ergänzend ist es wichtig, zu wissen:
Die Arbeitsgerichte sollen einen Vergleich anstreben.
Die Arbeitsrichter sollen während des gesamten Verfahrens einen Vergleich anstreben. (Quelle: § 57 Abs.2 ArbGG).
Der Gesetzgeber will die Justiz entlasten. Bei einem Vergleich entfällt für das Arbeitsgericht die mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbundene Formulierung eines Urteils und seiner Begründung.
Zusammenfassung:
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Der Rechtsanwalt hat keinen finanziellen Vorteil, wenn Sie eine Abfindung erhalten.
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Der Rechtsanwalt erhält durch einen Vergleich einen signifikanten finanziellen Vorteil und spart sich zudem einen hohen Arbeitsaufwand.
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Die Arbeitsgerichte sollen während des gesamten Verfahrens einen Vergleich anstreben,
Die Interessenlagen in einer Rechtsangelegenheit sind aufgrund der Rahmenbedingungen klar verteilt:
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Ein Vergleich ist für die beteiligten Rechtsanwälte und das Arbeitsgericht in jedem Fall von Vorteil.
Ist ein Vergleich auch für Sie von Vorteil, verfügen Sie über ausreichendes Wissen für eine Beurteilung?
Fühlen Sie sich umfassend und objektiv beraten oder möchten Sie eine weitere Meinung einholen?
Ihr Erfolg ist auch unser Erfolg!